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Schreiben auf Tablet
Kurzgutachten
Auch bei kleineren Schäden auf der sicheren Seite

Gesetzlich kann erst ab einer Schadenshöhe von über 750€ (Bagatellschadensgrenze) ein erstattungsfähiges Gutachten erstellt werden. Wenn Sie als Geschädigter dennoch auch bei einem kleineren Schaden auf Nummer sicher gehen möchten, empfehlen wir ein Kurzgutachten. 

Dieses bietet Ihnen eine höhere Sicherheit als ein Kostenvoranschlag, da es aussagekräftiger ist. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag beinhaltet es Beweissicherungsfotos und eine Stellungnahme zum Sachverhalt. 

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für das Kurzgutachten trägt der Unfallverursacher. Sollten Sie den Schaden also nicht verursacht haben, werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.

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