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Reparatur von Unfallschäden
Unfallgutachten

Als professionelle KFZ-Sachverständige erstellen wir nach Ihrem Unfall ein objektives Gutachten. Mit diesem wird die Höhe des Schadens an Ihrem KFZ ermittelt und der Unfallhergang offiziell dokumentiert. 

Bei einem Unfallgutachten liegt das Prognoserisiko bei dem durchführenden Sachverständigen. Stellt sich beispielsweise bei der Reparatur heraus, dass der Schaden doch höher ist als anfangs eingeschätzt, sind die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten maßgebend. In diesem Fall wird der Schaden nochmals geprüft und eine Reparatur-kostenerweiterung erstellt. 

Der Umfang eines Unfallgutachtens variiert je nach Unfallfahrzeug, der Schadensart und Höhe des Schadens. 

Wer trägt die Kosten?

Sofern die Sachlage geklärt ist und Sie nicht der Unfallverursacher sind, kommen bei dem Unfallgutachten auch keine Kosten auf Sie zu. Stattdessen übernimmt die gegnerische Versicherung diese. Bei Unklarheiten und Fragen beraten wir Sie sehr gerne im Vorfeld!

 

Wie wird mit der Versicherung abgerechnet?

In der Regel rechnen wir direkt mit der regulierenden Versicherung ab. Sofern Sie keine Schuld an dem Unfall haben, ist es für Sie auch nicht nötig in Vorleistung zu treten. Sollte es zu einem Streit- oder Klagefall kommen, kann es z.B. sein, dass Sie mit dem Gutachterhonorar in Vorleistung treten müssten.

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